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Bowling am Boulevard

Hausordnung

Im Vordergrund sollte beim Bowling immer der Spaß am Spiel stehen. Damit das auch
so bleibt, gelten beim Bowling in unserem Haus folgende Regeln. Und diese sollten Sie kennen.

§1
Das Betreten der Bahnen ist nicht gestattet. Vorsicht: extreme UNFALLGEFAHR!

§2
Es darf nur in Bowlingschuhen gespielt werden. Das Haus darf mit diesen nicht verlassen werden.

§3
Bei Glasbruch an den Bahnen ist der Spielbetrieb sofort bis zur Reinigung zu unterbrechen und dem Servicepersonal unverzüglich anzuzeigen.

§4
Bei Reservierungen bitte 10 Minuten vor Spielbeginn am Counter anmelden.
Der Reservierungsanspruch verfällt spätestens bei einer Überschreitung der Anfangszeit um 5 Minuten.

§5
Die Art der Zahlweise (pro Person und Spiel oder pro Bahn und Stunde) ist vor Spielbeginn am Counter zu wählen und anzuzeigen. Erfolgt keine gesonderte Angabe, zahlen Sie automatisch pro Person und Spiel. Eine Änderung des Tarifes ist nach Spielbeginn nicht mehr möglich.

§6
Die Mietgebühr für Bahnen und Schuhe ist sofort nach Spielende als Gesamtsumme am Counter zu entrichten.
Speisen und Getränke sind bei erhalt sofort beim Servicepersonal zu bezahlen.

§7
Angefangene Spiele, die nicht zu Ende gespielt werden können, werden anteilig berechnet.

§8
Jeder Gast verpflichtet sich, die angegebene Reservierungszeit nicht zu überschreiten.
Dies gilt auch bei eventuellen Betriebsstörungen. Eine Verlängerung oder Verschiebung der Mietzeit ist bei bereits anderweitiger Belegung nicht möglich.

§9
Der Anspruch auf eine bestimmte Bahn ist ausgeschlossen.

§10
Bei zwischenzeitlichen Betriebsstörungen kann kein Ersatz gewährt werden, da der Ausfall als höhere Gewalt gewertet wird.

§11
Ein verspäteter Spielbeginn oder eine technische Störung berechtigt nicht zur Reduzierung der Spielpreise.

§12
Den Aufforderungen des Centerpersonals ist Folge zu leisten.

§13
Sobald die Bahnen ausgeschaltet sind, dürfen keine Bälle mehr geworfen werden. (Bei Beschädigung Haftungspflicht).

§14
Bei Beschädigungen an privaten Bowlingausrüstungen übernimmt das Center keine Haftung.

§15
Hunde und andere Tiere dürfen nicht ins Bowling Center.

§16
Das Mitbringen von Speisen und Getränken jeder Art ist nicht gestattet.

§17
Sichtlich angetrunkenen Gästen wird der Eintritt nicht gewährt bzw. das Spielen verweigert.

§18
Auf die Garderobe ist selbst zu achten. Wir übernehmen keine Haftung.

§19
Jeder Gast erklärt sich mit Betreten des Bowling am Boulevard Bielefeld mit dieser Verordnung einverstanden.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen viel Spaß!
Stand und Gültigkeit Bielefeld 01.01.08

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